Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von webtraum.de

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden "AGB" genannt, gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Mario Naujoks. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von Mario Naujoks schriftlich bestätigt werden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers von Mario Naujoks werden nicht anerkannt, es sei denn, Mario Naujoks hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Mario Naujoks in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Aufraggebers die Leistungen für den Aufraggeber vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftrag aufgeführten Leistungen und Lieferungen über die Entwicklung und Erstellung von Internet- und Multimediapräsentationen.

2.2. Alle Angebote von Mario Naujoks sind freibleibend. Die Beauftragung durch den Auftraggeber ist bindend. Mario Naujoks kann diese innerhalb von drei Werktagen durch schriftliche oder mündliche Mitteilung ablehnen. Fernmündliche Aufträge des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn Mario Naujoks diese schriftlich bestätigt. In jedem Fall kommt der Vertrag zustande, wenn Mario Naujoks auftragsgemäß liefert oder leistet.

2.3. Für den Auftrag zu verwendende Texte, Fotos und Grafiken werden vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige elektronische Daten zur Verfügung gestellt, falls im Vertrag nicht anders vereinbart.

2.4. Bei Fotoaufnahmen wird die pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und Accessoires vorausgesetzt.

2.5. Die Zu- und Rücksendung aller Materialien erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

2.6. Soweit Daten, gleich in welcher Form, an Mario Naujoks übermittelt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Kopien zu seiner Sicherheit herzustellen. Mario Naujoks haftet nicht für den Verlust der vom Auftraggeber übersandten Daten.

2.7. Wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texte, Daten, Bilder oder Zeichen für die Werkherstellung ungeeignet sind, und derartige Mängel vom Auftraggeber nach Mitteilung durch Mario Naujoks nicht behoben werden, so hat Mario Naujoks das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Die bis zur Vertragsauflösung von Mario Naujoks geleisteten Arbeiten sind vom Auftraggeber zu bezahlen, wobei im Falle eines ursprünglichen Pauschalauftrages die Abrechnung nach Einzelleistungen erfolgt. Letzteres gilt für jeden Fall des, auch unverschuldeten, Verzuges durch den Auftraggeber.

2.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen seiner Adresse sowie anderer relevanter Daten, wie z.B. Bankverbindungen usw., Mario Naujoks unverzüglich mitzuteilen.

3. Urheberschutz

3.1. Der Mario Naujoks erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

3.2. Die Arbeiten von Mario Naujoks sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt.

3.3. Die Werke von Mario Naujoks dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung.

3.4. Ohne Zustimmung von Mario Naujoks dürfen die Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Webpräsentation oder ein anderes Medium) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Mario Naujoks.

3.5. Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von Mario Naujoks.

3.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers sowie seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

3.7. Für den Fall unberechtigter Nutzung der von Mario Naujoks entwickelten Werke verpflichtet sich der Auftraggeber, Mario Naujoks den durch die unberechtigte Nutzung entstandenen Schaden und Verdienstentgang zu ersetzen, wobei ein Mindestbetrag von EUR 1.500,00 als Vertragsstrafe vereinbart wird.

3.8. Der Auftraggeber erteilt Mario Naujoks mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Mario Naujoks darf unauffällig sein Logo mit Link auf die eigene Homepage in der erstellten Webpräsenz einsetzen.

4. Leistungsumfang

4.1. Der Leistungsumfang eines Auftrags ergibt sich aus der ursprünglichen Auftragsbestätigung, vorbehaltlich späterer Änderungen oder Erweiterungen.

4.2. Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird.

4.3. Mario Naujoks kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

4.4. Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung beginnt Mario Naujoks mit der Leistungserbringung erst nach der Gutschrift dieser Vorauszahlung. Bis zur Gutschrift ruht der Auftrag in beiderseitigem Einverständnis.

4.5. Die in der Auftragsbestätigung genannten Fristen sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig verkürzt werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Verzug seitens Mario Naujoks entsteht, werden die Fristen als entsprechend verlängert vereinbart.

4.6. Bei technisch bedingten Ausfallzeiten, die nicht durch Mario Naujoks zu vertreten oder zu beeinflussen sind (z.B. Ausfall von Servern oder Internetanbindungen), verlängern sich vereinbarte Fristen.

4.7. Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrages werden die bis dahin angefallenen Kosten dem Auftraggeber, wie unter Punkt 4.6 beschrieben, in Rechnung gestellt.

5. Zusatzleistungen, Nebenkosten

5.1. Die Änderungen von Entwürfen und die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

5.2. Die Nebenkosten für Telekommunikations-Dienstleistungen und Zugangsgebühren für das Internet sind im Angebotspreis enthalten, sofern das übliche Mass nicht überschritten wird.

6. Zahlungs- und Lieferbedingungen

6.1. Die von Mario Naujoks erbrachten Leistungen, Dienste und Projektdateien verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Mario Naujoks.

6.2. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung fällig.

6.3. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro (EUR).

6.4. Zahlungsvorgänge erfolgen per Banküberweisung oder per Barzahlung.

6.5. Für Mahnungen belastet Mario Naujoks den Auftraggeber mit einer pauschalen Mahngebühr von EUR 3,00 je Mahnung.

6.6. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 10% p.a. berechnet.

6.7. Sämtliche Beträge sind, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt, Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

6.8. Mario Naujoks ist zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung und zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

  • der Auftraggeber mit Hilfe oder im Zusammenhang mit seinen Internettätigkeiten strafgesetzwidrige Handlungen verwirklicht
  • der Auftraggeber stirbt oder im Falle einer juristischen Person liquidiert wird, über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
  • der Auftraggeber mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug ist und unter Androhung der Einstellung der Leistungserbringung oder des Rücktrittes unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist erfolglos gemahnt wird
  • der Auftraggeber wesentliche vertragliche Bestimmungen verletzt.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Die von Mario Naujoks erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche, ungeeignete oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder fehlerhafte Übermittlung derselben zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

7.2. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Mario Naujoks übernimmt für die erstellten Texte und Gestaltungen keine Rechtsprüfung.

7.3. Wenn Mario Naujoks auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Mario Naujoks nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

7.4. Mario Naujoks übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit von Software Dritter.

7.3. Jegliche Haftung von Mario Naujoks bei leichter Fahrlässigkeit, Zufall, höherer Gewalt oder bei Schäden durch Einwirkungen durch vom Auftraggeber oder Dritten angeschlossenen Geräten ist ausgeschlossen, ebenso der Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn. Mario Naujoks haftet dem Auftraggeber lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Mario Naujoks haftet keinesfalls für Schäden Dritter oder Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat Mario Naujoks gegen jegliche Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.

7.4. Die Haftung von Mario Naujoks für jegliche Ansprüche aus Schadenersatz, Gewährleistung, Unmöglichkeit, Verzug oder anderen wie immer gearteten Rechtstiteln sind für jeden einzelnen Auftrag insgesamt mit der Höhe des Rechnungsbetrages des jeweiligen Auftrages begrenzt. Mario Naujoks haftet nicht für Schäden, die der Auftraggeber auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB, verursacht hat.

7.5. Im Gewährleistungsfalle bleibt Mario Naujoks das Wahlrecht zwischen Verbesserung und Preisminderung vorbehalten.

7.6. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Auftraggeber selbst oder ein Dritter Änderungen an dem von Mario Naujoks gelieferten Werk ohne ausdrückliche Einwilligung durch Mario Naujoks durchgeführt haben. Mario Naujoks leistet für derartige unbefugte Arbeiten auch keinen Kostenersatz.

8. Datenschutz

8.1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und können gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden.

8.2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Für diesen Vertrag und seine Bestandteile gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Mario Naujoks, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

10.1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.01.2014

Home | Leistungen | Kosten | FAQ | Kontakt | Projekte | AGB's | Impressum